Die Friseurinnungen sind der Partner vor Ort mit wertvollen Leistungen für die Mitgliedsbetriebe und als Körperschaften öffentlichen Rechts der gesetzlich nach der Handwerksordnung vorgesehene Zusammenschluss der in einer Region bestehenden Betriebe des Friseurhandwerks.
Sie bilden auf kommunaler Ebene das Sprachrohr und die Interessensvertretung des Berufsstandes. Geleitet werden die Innungen von ihrer Vorstandschaft, an deren Spitze der jeweilige von seinen Meisterkollegen gewählte Obermeister steht.
Wir betreuen und beraten unsere 73 Mitglieder in allen Bereichen des täglichen unternehmerischen Handelns, wie
– Betriebswirtschaftliche Belange
– Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
– Berufsausbildung
– Rechtsberatung
– und vieles mehr…