Die Mindestausbildungsvergütungen seit 01.01.2023:
im 1. Lehrjahr 620,00 €
im 2. Lehrjahr 731,60 €
im 3. Lehrjahr 837,00 €
Während dieser Ausbildungszeit besucht der Lehrling die Berufsschule in Garmisch-Partenkirchen. Unterstützt wird die Ausbildung durch überbetriebliche Maßnahmen im Bildungszentrum der Handwerkskammer in Weilheim.
Zu Ende des zweiten Ausbildungsjahres legt der Lehrling die Gesellenprüfung Teil 1 ab und am Ende der Lehrzeit die Gesellenprüfung Teil 2. Die Gesellenprüfung Teil 1 zählt zu 25 % und die Gesellenprüfung Teil 2 zu 75 % zum Gesamtergebnis der Gesellenprüfung.
Während der gesamten Ausbildungsdauer führt der Lehrling ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweisheftes.
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